In der Gemeinde Hergatz (Lkrs. Lindau) wird es auch weiterhin zwei Feuerwehrhäuser geben. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nach einer zweistündigen Verhandlung, die Klage der Gemeinde Hergatz abgwiesen. Die Gemeinde wollte die beiden bestehenden Feuerwehrhäuser an einem neuen Standort zusammenlegen.
Das Jahr 2016 wird wegweisend für die Feuerwehren der Gemeinde Hergatz.
Den am Montag, 18.Juli, um 10:00 Uhr begegnen sich Gemeinde Hergatz und das Landratsamt Lindau vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg.
Wie die vergangen Jahre auch, fand auch in diesem Jahr unser traditionelles Grillfest statt.
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Verwunderung haben wir vermutlich auch am vergangen Mittwochabend ausgelöst. Im gesamten Einsatzgebiet der Feuerwehr Maria-Thann waren PKWs unterwegs. Diese hielten alle paar hundert Meter an und es stieg eine Person mit Funkgerät aus.
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Vergangenen Montagabend hat sich so mancher Gemeindebürger gewundert, als er einen ganzen Pulk von Radfahrern in orangefarbenen Warnwesten erblickte.
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Wenn Sie am Montag gedacht haben: "Was ist denn heute los?" dann könnte es dran gelegen haben, dass Kinder im Dorf "TATÜ-TATA" gerufen haben oder das Martinshorn des Feuerwehrautos zu hören war. Die Vorschulkinder des Kindergarten Maria-Thann waren am Montagnachmittag mit Ihren Erzieherinnen zu Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr Maria-Thann.
Da eine Person seit längerem abgängig war, wurde gegen Sonntagmittag die Feuerwehr (FW) Maria-Thann zu einer Türöffnung alarmiert. Zusätzlich wurde die FW Opfenbach mit Türöffnungsatz angefordert.
Ein mit flüssigem Sauerstoff beladener Kleintransporter war bei Glätte und Schnee von der B12 abgekommen und hat sich in der Wiese überschlagen.
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Ein Baum in der Nähe der Staudachmühle auf der Staatsstraße 2003 richtung Wangen wurde von einem Autofahrer an die ILS-Oberschwaben gemeldet.
Ein Fahrzeug hatte am frühen Morgen in Möllen Öl verloren. Bei Tagesanbruch meldeten sich Autofahrer und Anwohner bei der Gemeinderverwaltung Hergatz.
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Der Probenplan für das Jahr 2016 ist fertig und online. Der Plan ist dieses Jahr ab Januar gültig.
Aktive Feuerwehr: Probenplan
Jugendfeuerwehr: JF-Probenplan